Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse bzgl. einer Kostenübernahme.
Die Therapiesitzungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Sie treten als Versicherungsnehmer in Vorkasse und reichen Ihre Rechnung bei Ihrer Versicherungsstelle ein.
Aktuell bleibt ein Eigenanteil der Kosten für Sie bestehen, da die Kosten von Privatversicherungen nicht voll übernommen werden.
Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden aufgrund meiner kassenärztlichen Zulassung von den gesetzlichen Krankenversicherungen nach einem Antrag für Psychotherapie übernommen.
Sie benötigen Ihre Versichertenkarte, die ich einlese. Ich benötige keine Überweisung.
Antragsfrei sind bis zu 3 Sprechstundentermine zur Indikationsprüfung bzw. Kennenlernen und bis zu 4 probatorische Sitzungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt (auch bei verschiedenen Psychotherapeuten).
Wenn es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt, aufgrund einer gestellten Diagnose, rechne ich mit Ihnen privat ab.